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Nichts und niemand behindern dich mehr im Leben als fehlender Selbstwert und mangelnde Selbstliebe. Wenn diese beiden wichtigen Seinsqualitäten bei dir nicht vollständig entwickelt sind, fällt es dir sehr schwer, negative Emotionen zu verarbeiten. Du bleibst dann beispielsweise in deiner Selbstverurteilung, Trauer oder Wut stecken anstatt sie loslassen zu können. Diese unverarbeiteten Gefühle sind energetische Ladungen, die nicht nur deine Energie schwächen und auch deine Selbstheilungsprozesse blockieren sondern dich auch anfällig für erneute negative Emotionen machen....denn Gleiches zieht Gleiches an.

 

Für deine seelische Weiterentwicklung ist es wichtig, die Blockaden und Vermeidungsstrategien, die du gegen Selbstwert und Selbstliebe aufgebaut hast, zu erkennen und zu transformieren.

 

Dann erlebst du dich wirklich als vollständig und ganz. Genau das ist das Ziel dieser Hochfrequenzsitzung, die aus 3 Komponenten besteht: 

 

- Einem komplexen energetischen Scan, um Blockaden gegen Selbstwert und Selbstliebe zu erkennen und die Vermeidungsstrategien zu entlarven

- Mediales Reading zum Erkennen der wahren Ursachen 

- Entfernen der Resonanzmuster für negative Emotionen in den Chakren 

- Neuprogrammierung deiner feinstofflichen Körper 

 

Sich selbst zu lieben bedeutet, ein unglückliches Leben nicht mehr zu akzeptieren! 

 

Die Sitzung findet über Telefon statt und dauert 60 Min. Danach bitte 30 min. ruhen. 

 

Nach Buchung  übersende ich dir Terminvorschläge. 

Selbstliebe und Selbstwert fühlen

240,00 € Standardpreis
180,00 €Sale-Preis
  • Die von mir angewendeten Techniken und Methoden sind energetische Heilmethoden und fallen unter den Begriff "Geistige und spirituelle Heilung". Sie ersetzen keinen Arztbesuch und werden auch nicht zur Behandlung spezifischer Krankheiten angewandt. Ich stelle keine Diagnosen, verordne keine Medikamente und gebe keine Heilversprechen ab. Eine Haftung für eventuelle Folgen der Behandlung ist ausgeschlossen. Geistheilung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (1BvR 784/03) ohne Heilpraktikerschein erlaubt.

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